Lenk- und Ruhezeiten
Zur Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter halten wir uns natürlich auch an die gesetzlichen Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeiten:
LENKZEIT:
(= die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert)
Täglich: max. 9 Stunden (2x wöchentlich ist eine Verlängerung auf 10 Stunden möglich).
Wöchentlich: max. 56 Stunden.
Gesamtlenkzeit während 2 aufeinanderfolgender Wochen: max. 90 Stunden.
EINSATZZEIT:
(= die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt aus der Busgarage bis zur Rückkehr und dem Abstellen des Busses in der Busgarage im Einsatz ist)
Tägliche Einsatzzeit mit 1 Fahrer: 13 Stunden (bei 11 Stunden Tagesruhezeit), 15 Stunden (bei 9 Stunden Tagesruhezeit), 15 Stunden (bei geteilter Ruhezeit)
Tägliche Einsatzzeit mit 2 Fahrern: 21 Stunden innerhalb von 20 Stunden.
LENKPAUSEN:
Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 Minuten
oder 2 kurze Pausen von 15 + 30 Minuten innerhalb von 4,5 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT (1 Fahrer):
Regelmäßige Ruhezeit: mindestens 11 Stunden.
Geteilte Ruhezeit: Teilung möglich bei insgesamt 12 Stunden, wobei erster Ruheteil mind. 3 Stunden und zweiter Ruheteil mind. 9 Stunden zu betragen hat.
Reduzierte Ruhezeit: mindestens 9 Stunden (dies aber nur max. 3x zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten).
Keine Ausgleichspflicht mehr!
TÄGLICHE RUHEZEIT (2 Fahrer):
Täglich: mindestens 9 Stunden Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden Einsatzzeit.
(Bei 2 Fahrern also maximal 21 Stunden Einsatzzeit gesamt.)
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:
Regelmäßige Ruhezeit: Ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 45 Stunden.
Reduzierte Ruhezeit: Mindestens 24 Stunden, Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit. Bei einer Doppelwoche (=zwei aufeinanderfolgenden Wochen) mindestens 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder 1 regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden).
Beginn der wöchentlichen Ruhezeit: am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen (d.h. spätestens nach 6 Arbeitstagen muß der siebente Tag frei sein).
Grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehr ab 04.06.2010 (12-Tage-Regelung): nach vorangegangener regelmäßiger wöchentlicher Ruhezeit (45 Stunden) kann wöchentliche Ruhezeit um bis zu 12x 24 Stunden aufgeschoben werden, wenn:
* Fahrtdauer mind. 24 Stunden im Ausland
* nach Ruhezeitaufschub 2 regelmäßige Ruhezeiten (2x 45 Stunden) konsumiert werden, oder
* nach Ruhezeitaufschub 1 regelmäßige und 1 reduzierte Ruhezeit (1x 45 + 1x 24) konsumiert werden, mit Ausgleich der reduzierten Ruhezeit (siehe oben).
* ab 1.1.2014 ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist und bei durchlaufender Fahrt zwischen 22.00 und 06.00 Uhr mindestens 2 Fahrer eingesetzt werden oder bereits nach 3 Stunden eine Fahrtunterbrechung (Lenkpause) abgehalten wird.
ARBEITSZEIT:
Wöchentliche Höchstarbeitszeit: maximal 48 Stunden im Durchschnitt (bei Arbeitsbereitschaft 55 Stunden). In einzelnen Wochen bis 60 Stunden bei einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen.
Nachtarbeit: Als Nacht für Lenker gilt der Zeitraum von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Wird Nachtarbeit geleistet, darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht überschreiten. Binnen 14 Tagen hat ein Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit zu erfolgen.
MITFÜHRVERPFLICHTUNGEN:
Schaublätter: Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage.
Fahrerkarte: vorgeschriebene, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke der vorausgehenden 28 Kalendertage.
TACHOGRAPH:
Jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses wird mit einem Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) bzw. einem digitalen Tachograph aufgezeichnet, wodurch die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und Ruhezeiten dokumentiert wird. Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, selbst wenn die Fahrt bereits länger zurückliegt.
Informationen aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO 2007, Stand 2011.